⚠️ Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie (BEG EM vom 17.07.2026). Alle Angaben und Berechnungen auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen; maßgeblich sind allein die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche und offizielle Informationen finden Sie ausschließlich bei der KfW unter www.kfw.de.

BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Co.

Während die KfW den Heizungstausch bezuschusst, fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) alle übrigen Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – mit 15 % Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Höchstgrenze, und für den Teil oberhalb der normalen Grenze gibt es 20 %.

Kurz & direkt

Das BAFA fördert – anders als die KfW – nicht den Heizungstausch, sondern Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung): 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € je erster Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Höchstgrenze auf 60.000 €, und für die Ausgaben oberhalb von 30.000 € gilt ein Satz von 20 %.

Stand: 28.07.2026 · Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Was fördert das BAFA?

  • Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Fenster- und Türentausch, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
  • Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen, Dämmung von Rohrleitungen – ebenfalls 15 %; Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen werden mit 50 % gefördert
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Fördersatz, gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Fördersätze und Höchstkosten

ohne iSFPmit iSFP
Fördersatz15 %15 % bis 30.000 €, 20 % darüber
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €60.000 €
Maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit)4.500 €10.500 €

Für weitere Wohneinheiten gelten je 15.000 € (2. bis 6. WE) und je 8.000 € (ab der 7. WE) – mit iSFP verdoppeln sich diese Beträge auf 30.000 € beziehungsweise 15.000 €.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wirkt seit dem 21.07.2026 anders als früher: Er hebt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 €, und die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb von 30.000 €. Rechnerisch sind das bis zu 4.500 € plus 6.000 €, also maximal 10.500 € statt 4.500 €. Voraussetzung ist ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto, und der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen. Die Energieberatung selbst wird zu 50 % gefördert. Wichtig: Für den Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus.

Clever kombinieren: Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung (bis 80 %), Dämmung und Fenster übers BAFA (15 %, mit iSFP anteilig 20 %), Finanzierung über den Ergänzungskredit. Dieselbe Maßnahme darf aber nur aus einem Topf gefördert werden; über alle öffentlichen Mittel hinweg gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 %.

Antrag beim BAFA – so geht’s

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden (bei Maßnahmen an der Gebäudehülle Pflicht; die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) brauchen Sie für den Antrag)
  2. Angebot einholen und Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
  3. Antrag online im BAFA-Portal stellen – vor Vorhabensbeginn
  4. Nach Zusage umsetzen, Nachweise hochladen, Auszahlung erhalten

BAFA oder Steuerbonus?

Alternativ zum BAFA-Zuschuss können Sanierungskosten über § 35c EStG steuerlich abgesetzt werden (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €) – ohne Antrag vorab, aber unvereinbar mit BAFA/KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme. Faustregel: Bei größeren Vorhaben mit iSFP ist der BAFA-Zuschuss meist die bessere Wahl; der Steuerbonus ist die Rückfalloption, wenn der Antrag vor Vorhabensbeginn versäumt wurde.

Für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Kredit und Tilgungszuschuss: KfW 261. Grundlagen zum Heizungstausch: Wärmepumpe: Förderung 2026.

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