BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Co.
Während die KfW den Heizungstausch bezuschusst, fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) alle übrigen Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik – mit 15 % Zuschuss. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt die Höchstgrenze, und für den Teil oberhalb der normalen Grenze gibt es 20 %.
Kurz & direkt
Das BAFA fördert – anders als die KfW – nicht den Heizungstausch, sondern Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung): 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € je erster Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Höchstgrenze auf 60.000 €, und für die Ausgaben oberhalb von 30.000 € gilt ein Satz von 20 %.
Was fördert das BAFA?
- Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke, Fenster- und Türentausch, sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik: Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
- Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpen, Dämmung von Rohrleitungen – ebenfalls 15 %; Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen werden mit 50 % gefördert
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Fördersatz, gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Fördersätze und Höchstkosten
| ohne iSFP | mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 15 % bis 30.000 €, 20 % darüber |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 60.000 € |
| Maximaler Zuschuss (1. Wohneinheit) | 4.500 € | 10.500 € |
Für weitere Wohneinheiten gelten je 15.000 € (2. bis 6. WE) und je 8.000 € (ab der 7. WE) – mit iSFP verdoppeln sich diese Beträge auf 30.000 € beziehungsweise 15.000 €.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wirkt seit dem 21.07.2026 anders als früher: Er hebt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 €, und die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb von 30.000 €. Rechnerisch sind das bis zu 4.500 € plus 6.000 €, also maximal 10.500 € statt 4.500 €. Voraussetzung ist ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto, und der iSFP muss bei Antragstellung vorliegen. Die Energieberatung selbst wird zu 50 % gefördert. Wichtig: Für den Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus.
Clever kombinieren: Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung (bis 80 %), Dämmung und Fenster übers BAFA (15 %, mit iSFP anteilig 20 %), Finanzierung über den Ergänzungskredit. Dieselbe Maßnahme darf aber nur aus einem Topf gefördert werden; über alle öffentlichen Mittel hinweg gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 %.
Antrag beim BAFA – so geht’s
- Energieeffizienz-Experten einbinden (bei Maßnahmen an der Gebäudehülle Pflicht; die „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) brauchen Sie für den Antrag)
- Angebot einholen und Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
- Antrag online im BAFA-Portal stellen – vor Vorhabensbeginn
- Nach Zusage umsetzen, Nachweise hochladen, Auszahlung erhalten
BAFA oder Steuerbonus?
Alternativ zum BAFA-Zuschuss können Sanierungskosten über § 35c EStG steuerlich abgesetzt werden (20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €) – ohne Antrag vorab, aber unvereinbar mit BAFA/KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme. Faustregel: Bei größeren Vorhaben mit iSFP ist der BAFA-Zuschuss meist die bessere Wahl; der Steuerbonus ist die Rückfalloption, wenn der Antrag vor Vorhabensbeginn versäumt wurde.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Kredit und Tilgungszuschuss: KfW 261. Grundlagen zum Heizungstausch: Wärmepumpe: Förderung 2026.
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