KfW-Förderung seit 21.07.2026: Das hat sich für Wärmepumpen geändert
Die Heizungsförderung steht auf neuen Füßen: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie mit gestaffeltem Einkommensbonus, Familienzuschlag und einem Kostendeckel, der planmäßig weiter sinkt. Für einkommensschwache Haushalte wurde die Förderung besser, für viele andere schlechter – der Überblick, inklusive Ausblick auf 2027.
Kurz & direkt
Am 21.07.2026 hat sich die KfW-Heizungsförderung geändert: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sank von 20 % auf 16 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfielen, der Kostendeckel der ersten Wohneinheit sank von 30.000 € auf 28.000 €. Neu ist ein gestaffelter Einkommensbonus (40/30/10 %) mit pauschalem Familienzuschlag von 10.000 €. Einkommensschwache Selbstnutzer erreichen jetzt bis zu 80 % statt 70 %.
Alt vs. Neu: Alle Änderungen in einer Tabelle
| Förderbaustein | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % (bis 31.01.2027, danach halbjährlich sinkend) |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 €) | 40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 € |
| Familienzuschlag | – | +10.000 € Einkommensgrenze (einmalig, ab mind. 1 minderjährigem Kind) |
| Effizienzbonus | 5 % | entfallen |
| Emissionsminderungszuschlag | Pauschale für Biomasse | entfallen |
| Förderfähige Kosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 € (sinkt halbjährlich um 750 €) |
| Maximaler Fördersatz | 70 % | 80 % bei zu verst. Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), sonst 70 % |
| Wertschöpfungs-Bonus | – | ab Quartal 1/2027: +15 Prozentpunkte für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU |
Für wen wird es besser?
Haushalte mit niedrigem Einkommen und Kindern profitieren: Eine Familie mit 29.000 € zu versteuerndem Einkommen kommt auf 30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % – bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 22.400 € statt früher maximal 21.000 €. Der Familienzuschlag öffnet die höchste Bonusstufe zudem für Familien, die vorher knapp über der Grenze lagen: Mit einem minderjährigen Kind gilt sie bis 40.000 € Einkommen.
Für wen wird es schlechter?
Für die Mehrheit: Wer über 50.000 € zu versteuerndes Einkommen hat (mit minderjährigem Kind über 60.000 €), bekommt keinen Einkommensbonus mehr; dazu sanken Klimabonus (−4 Punkte) und Kostendeckel (−2.000 €), und der Effizienzbonus entfiel. Ein typischer Haushalt ohne Einkommensbonus rutschte von 55 % (mit Effizienzbonus, 30.000 € förderfähig = 16.500 €) auf 46 % von 28.000 € = 12.880 € – rund 3.600 € weniger Zuschuss.
Wichtig für laufende Vorhaben: Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Anträge, die bis zum 20.07.2026 vollständig eingegangen sind, werden weiter nach den alten Bedingungen zugesagt – bereits erteilte Zusagen bleiben ohnehin unberührt. Für alle neuen Vorhaben gilt: Je früher der Antrag, desto höher der Zuschuss, denn Bonus und Kostendeckel sinken planmäßig weiter. Wie der Antrag läuft, steht unter KfW 458: Antrag & Ablauf.
Die Degression: Warten wird laufend teurer
Neu ist das eingebaute Absinken der Förderung. Beide Stellschrauben sind in der Förderrichtlinie fest terminiert – der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit:
| Antragstellung | Klimageschwindigkeits-Bonus | Max. förderfähige Kosten (1. WE) |
|---|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| 01.08.2028 bis 31.01.2029 | entfällt | 25.000 € |
| 01.02.2029 bis 31.07.2029 | entfällt | 24.250 € |
| 01.08.2029 bis 31.01.2030 | entfällt | 23.500 € |
| 01.02.2030 bis 31.07.2030 | entfällt | 22.750 € |
| ab 01.08.2030 | entfällt | 22.000 € |
Ausblick: Was sich ab 2027 ändert
- Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 % – im Gegenzug gibt es den neuen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Unterm Strich bleiben EU-Geräte bei 30 %, Geräte von außerhalb fallen auf 15 %.
- Ersatzinvestitionen: Wird eine vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommene Anlage ausgetauscht, werden pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
- Neuer WPB-Bonus: +5 Prozentpunkte für Maßnahmen an der Gebäudehülle besonders schlechter Gebäude (Worst Performing Buildings).
Was bleibt gleich?
- Grundförderung von 30 % für alle Eigentümer
- Antragsweg über das Portal „Meine KfW“ mit BzA und Vertrag mit aufschiebender Bedingung
- Staffelung der förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten (+15.000 € je WE 2–6, +8.000 € ab der 7.)
- Kombination mit dem Ergänzungskredit KfW 358/359 und BAFA-Einzelmaßnahmen
Alle Grundlagen zur Förderung finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe: Förderung 2026.
Regeln, die von der Reform unberührt blieben – und oft übersehen werden
Die Diskussion dreht sich um Fördersätze. In der Praxis scheitern Anträge aber häufiger an Bedingungen, die sich gar nicht geändert haben:
- 36 Monate Umsetzungsfrist. So lange haben Sie ab der Zusage Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Nachweise einzureichen.
- Mindestinvestition 300 € brutto. Darunter gibt es keine Förderung.
- Nicht antragsberechtigt sind im Grundbuch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) samt ihrer Gesellschafter sowie Personen mit einem Nießbrauchrecht am Gebäude. Bei Übertragungen innerhalb der Familie mit vorbehaltenem Nießbrauch ist das ein häufiger Stolperstein.
- Gebrauchte Anlagen, Eigenbauten und Prototypen sind ausgeschlossen – als Prototyp gilt eine Anlage, die in weniger als vier Exemplaren betrieben wird.
- Kommunaler Anschlusszwang geht vor. Hat Ihre Kommune für das Grundstück einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz beschlossen und transparent gemacht, wird nur der Netzanschluss gefördert – eine eigene Wärmepumpe dann nicht mehr.
- Gemischt genutzte Gebäude bleiben förderfähig, solange die Wohnfläche mehr als 50 % der beheizten Gebäudefläche ausmacht. Die auf die gewerbliche Nutzung entfallenden Kosten können mitgefördert werden.
- Ein Antrag je Maßnahme. Eine nachträgliche Aufstockung des Zuschusses über den beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich – kalkulieren Sie die förderfähigen Kosten von Anfang an vollständig, inklusive Umfeldmaßnahmen.
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