⚠️ Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie (BEG EM vom 17.07.2026). Alle Angaben und Berechnungen auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen; maßgeblich sind allein die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche und offizielle Informationen finden Sie ausschließlich bei der KfW unter www.kfw.de.

KfW 458: Die Heizungsförderung für Privatpersonen im Überblick

Das Programm 458 ist der zentrale staatliche Zuschuss für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden: bis zu 80 % Förderung für Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss. So funktioniert der Antrag.

Kurz & direkt

Das KfW-Programm 458 bezuschusst den Heizungstausch in Bestandsgebäuden: 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit – also bis zu 22.400 € Zuschuss. Der Antrag läuft vor Auftragsvergabe über das Portal „Meine KfW“.

Stand: 22.08.2026 · Programm: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Amtliche Richtlinie bei der KfW

Wer wird gefördert?

  • Selbstnutzende Eigentümer – erhalten Grundförderung plus alle Boni (bis 80 %)
  • Vermieter – erhalten die Grundförderung von 30 %
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Gefördert werden Bestandsgebäude in Deutschland; der Bauantrag muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Die Fördersätze im Detail finden Sie im Ratgeber Wärmepumpe: Förderung 2026.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen. Addiert werden Prozentpunkte, die anschließend auf die förderfähigen Kosten angewendet werden – nicht auf den Rechnungsbetrag.

BestandteilSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Für alle Antragsberechtigten, ohne weitere Bedingung
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %Nur für selbstnutzende Eigentümer, und nur beim Austausch bestimmter Altheizungen (siehe unten)
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen

Rechnerisch sind bis zu 86 % erreichbar (30 + 16 + 40). Ausgezahlt wird das nicht: Der Fördersatz ist bei 80 % gedeckelt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 30.000 € beträgt (mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind: 40.000 €). In allen anderen Fällen liegt die Obergrenze bei 70 %.

Förderfähige Kosten sind gedeckelt – nicht die Rechnung

Der Prozentsatz gilt nicht für den vollen Rechnungsbetrag, sondern nur bis zu einem Höchstbetrag je Wohneinheit:

  • Erste Wohneinheit: 28.000 €
  • Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 €
  • Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 €

Für ein Einfamilienhaus ergibt sich daraus der maximal mögliche Zuschuss: 28.000 € × 80 % = 22.400 €. Kostet die Anlage mehr, tragen Sie den Rest vollständig selbst – der Prozentsatz erhöht sich nicht.

Drei Rechenbeispiele

Die Fördersätze sagen wenig, solange man sie nicht auf einen konkreten Fall anwendet. Drei typische Konstellationen, jeweils mit dem Betrag, der am Ende übrig bleibt:

Familie im eigenen Haus, Gasheizung von 2004
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen 29.000 €, ein Kind. Angebot für die Wärmepumpe inklusive Umfeldmaßnahmen: 32.000 €.

Förderfähig sind 28.000 € (Höchstbetrag erste Wohneinheit). Die Gasheizung ist über 20 Jahre alt und funktionstüchtig, der Klimageschwindigkeits-Bonus greift. Durch das Kind wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € auf 19.000 € gemindert – damit gilt die höchste Einkommensbonus-Stufe.
30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 %.

Zuschuss: 22.400 €. Eigenanteil: 9.600 €.

Paar im eigenen Haus, funktionstüchtige Ölheizung
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen 55.000 €, keine Kinder. Angebot: 30.000 €.

Förderfähig sind 28.000 €. Der Klimageschwindigkeits-Bonus greift, weil eine Ölheizung ersetzt wird. Ein Einkommensbonus entfällt, weil 55.000 € über der obersten Stufe von 50.000 € liegen.
30 % + 16 % = 46 %. Die 70-%-Grenze wird nicht erreicht und spielt hier keine Rolle.

Zuschuss: 12.880 €. Eigenanteil: 17.120 €.

Vermietetes Einfamilienhaus
Der Eigentümer wohnt nicht selbst im Gebäude. Angebot: 26.000 €.

Förderfähig sind die vollen 26.000 €, weil der Betrag unter dem Höchstbetrag liegt. Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus setzen beide Selbstnutzung voraus und entfallen deshalb.
Es bleibt die Grundförderung von 30 %.

Zuschuss: 7.800 €. Eigenanteil: 18.200 €.

Ihren eigenen Fall rechnen Sie in etwa 30 Sekunden mit dem Förderrechner durch – einschließlich Landes- und Stadtförderung, soweit Ihre Kommune ein Programm hat.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus hat Bedingungen

Die 16 % sind der Bonus, der am häufigsten falsch eingeplant wird. Er setzt zweierlei voraus.

Erstens: Die Wohneinheit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein. Vermieter erhalten den Bonus nicht – und ein Zweit- oder Ferienhaus ebenfalls nicht. In einer WEG oder einem Mehrfamilienhaus wird der Bonus für die selbstgenutzte Wohneinheit nicht im Basisantrag, sondern über einen Zusatzantrag beantragt.

Zweitens: Die alte Heizung muss zum Zeitpunkt des Austauschs funktionstüchtig sein. Das überrascht viele – gerade der Ausfall der alten Anlage ist ja oft der Anlass für den Tausch. Wer erst wartet, bis die Heizung endgültig steht, verliert den Bonus. Bei einer bereits defekten Anlage bleibt es bei Grundförderung plus Einkommensbonus.

Begünstigt ist der Austausch dieser Anlagen:

  • Ölheizungen
  • Kohleheizungen
  • Gas-Etagenheizungen
  • Nachtstromspeicherheizungen
  • Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt

Eine Gas-Zentralheizung, die jünger als 20 Jahre ist, berechtigt also nicht zum Bonus.

Einkommensbonus: welches Einkommen zählt

Auch der Einkommensbonus setzt eine selbstgenutzte Wohneinheit voraus. Maßgeblich ist nicht das Brutto- und nicht das Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen des Haushalts – der Betrag, der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Er liegt regelmäßig deutlich unter dem Bruttoeinkommen, weshalb sich die Prüfung auch bei scheinbar zu hohem Verdienst lohnt.

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %
über 50.000 €kein Bonus

Familienzuschlag: Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € gemindert – einmalig, nicht je Kind. Ein Haushalt mit 38.000 € und einem Kind rutscht damit von der 30-%- in die 40-%-Stufe.

Grenzfälle und weitere Beispiele: Einkommensbonus & Familienzuschlag.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Angebot einholen: Fachunternehmen für die neue Heizung auswählen.
  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen: Der Liefer-/Leistungsvertrag muss eine Klausel enthalten, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird – ohne diese Klausel keine Förderung.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Durch einen Energieeffizienz-Experten oder das Fachunternehmen. Die BzA-Nummer brauchen Sie für den Antrag.
  4. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen: Online registrieren, Antrag mit BzA-Nummer einreichen, Zusage abwarten.
  5. Einbauen lassen und Nachweise einreichen: Nach Umsetzung die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen hochladen.
  6. Auszahlung: Der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.

Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie: Der Klimageschwindigkeits-Bonus liegt bei 16 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, der Kostendeckel der ersten Wohneinheit beträgt 28.000 € – dafür sind für die unterste Einkommensgruppe jetzt 80 % statt 70 % möglich. Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, laufen weiter nach den alten Sätzen.

Fristen, die Sie kennen müssen

  • Vor Auftragsvergabe beantragen. Wer den Auftrag vor der Antragstellung verbindlich erteilt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Der Vertrag muss die aufschiebende Bedingung enthalten.
  • 36 Monate ab Zusage. So lange haben Sie Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Nachweise einzureichen.
  • Ab 01.02.2027 sinkt die Förderung halbjährlich. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau.

Was Warten kostet

Die Richtlinie ist bewusst degressiv angelegt: Wer früher beantragt, bekommt mehr. Zwei Größen sinken parallel – der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit.

AntragstellungKlimageschwindigkeits-BonusHöchstbetrag 1. WE
bis 31.01.202716 %28.000 €
01.02.2027 – 31.07.202712 %27.250 €
01.08.2027 – 31.01.20288 %26.500 €
01.02.2028 – 31.07.20284 %25.750 €
ab 01.08.2028entfällt25.000 €, weiter sinkend

Was das konkret bedeutet, zeigt das zweite Rechenbeispiel von oben – das Paar mit 55.000 € Einkommen und funktionstüchtiger Ölheizung:

  • Antrag heute: 46 % von 28.000 € = 12.880 €
  • Antrag im März 2027: 42 % von 27.250 € = 11.445 €
  • Antrag im August 2028: 30 % von 25.000 € = 7.500 €

Zwei Jahre Zögern kosten in diesem Fall gut 5.300 €. Der Höchstbetrag sinkt bis August 2030 schrittweise auf 22.000 €.

Was wird gefördert?

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Solarthermie-Anlagen
  • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz (Fernwärme)
  • Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik

Mit gefördert werden Umfeldmaßnahmen: Demontage der Altanlage, Heizkörpertausch, Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich, Elektroinstallation.

Kombination mit Landes- und Stadtförderung

Der KfW-Zuschuss lässt sich mit Programmen der Länder und Kommunen kombinieren – aber nur bis zu einer gemeinsamen Obergrenze: Alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Das führt zu einem Ergebnis, das viele überrascht: Wer über die KfW bereits einen hohen Fördersatz erreicht, bekommt vom kommunalen Programm nichts mehr dazu, weil die Grenze schon ausgeschöpft ist. Ein städtischer Zuschuss lohnt sich vor allem bei niedrigem KfW-Satz – etwa für Vermieter mit 30 %.

Welche Länder und Städte 2026 überhaupt noch zahlen, haben wir an den amtlichen Quellen geprüft – mit einigen Korrekturen gegenüber dem, was verbreitet im Netz steht: Förderung nach Bundesland und Stadt.

Ergänzungskredit KfW 358/359

Reicht der Zuschuss nicht, gibt es zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit – bei Haushaltseinkommen bis 90.000 € mit zusätzlicher Zinsverbilligung. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt und lässt sich mit dem Zuschuss aus Programm 458 kombinieren. Alle Details: Ergänzungskredit KfW 358/359.

Häufige Fehler vermeiden

  • Vorhaben vor der Antragstellung begonnen → Förderung ausgeschlossen
  • Vertrag ohne aufschiebende Bedingung → Förderung ausgeschlossen
  • Zu niedrig kalkuliert: Umfeldmaßnahmen gehören mit in die förderfähigen Kosten
  • Einkommensbonus vergessen – prüfen Sie die Grenzen auf der Seite Einkommensbonus & Familienzuschlag

Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen. Offizielle Programminformationen: kfw.de – Programm 458.

Ausblick: was sich ab 2027 ändert

Über die halbjährliche Absenkung hinaus ist eine strukturelle Änderung für das erste Quartal 2027 vorgesehen:

  • Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %.
  • Neu hinzu kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union.

Für Geräte aus EU-Produktion bleibt es damit unterm Strich bei 30 %; Geräte von außerhalb der EU fallen auf 15 %. Wer 2027 plant, sollte die Herkunft des Geräts also vertraglich klären.

Diese Angaben beruhen auf der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 und der Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe. Auf der KfW-Produktseite sind sie derzeit noch nicht abgebildet. Maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

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