⚠️ Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie (BEG EM vom 17.07.2026). Alle Angaben und Berechnungen auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen; maßgeblich sind allein die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche und offizielle Informationen finden Sie ausschließlich bei der KfW unter www.kfw.de.

Ergänzungskredit KfW 358/359: Die Finanzierung zum Zuschuss

Der Zuschuss aus der Heizungsförderung deckt einen großen Teil der Kosten – aber nicht alles. Für den Rest gibt es den Ergänzungskredit: bis zu 120.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig und speziell für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen zusätzlich verbilligt.

Kurz & direkt

Der Ergänzungskredit KfW 358/359 finanziert den Eigenanteil, den der Zuschuss nicht deckt: bis zu 120.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig. Programm 358 („Plus“) ist für Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 € zusätzlich zinsverbilligt, Programm 359 für alle übrigen. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage (KfW 458 oder BAFA).

Stand: 28.07.2026 · Ergänzungskredit Plus (358) und Ergänzungskredit (359)

Die zwei Varianten

ProgrammFür wen?Besonderheit
KfW 358 („Plus“)Selbstnutzer mit zu verst. Haushaltseinkommen bis 90.000 €zusätzlich zinsverbilligt
KfW 359alle übrigen Antragsteller (auch Vermieter, WEG)marktnaher, aber günstiger Zins

Eckdaten

  • Kredithöhe: bis 120.000 € je Wohneinheit
  • Verwendung: Heizungstausch (Programm 458) und weitere Effizienzmaßnahmen mit Zuschusszusage (z. B. BAFA-Einzelmaßnahmen)
  • Laufzeiten: flexible Varianten mit tilgungsfreier Anlaufzeit
  • Antrag: über die Hausbank (nicht direkt bei der KfW)

Voraussetzungen

  1. Sie haben eine Zuschusszusage der KfW (Programm 458) oder einen BAFA-Zuwendungsbescheid – der Ergänzungskredit ist keine eigenständige Förderung, sondern setzt die Zuschussförderung voraus.
  2. Der Kredit muss vor Abschluss des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank) beantragt werden.
  3. Für den Zinsvorteil aus Programm 358: Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens (max. 90.000 €) über die Einkommensteuerbescheide.

Rechenbeispiel: Wärmepumpe für 30.000 €, förderfähig 28.000 €, Zuschuss 46 % (Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-Bonus) = 12.880 €. Die verbleibenden 17.120 € lassen sich komplett über den Ergänzungskredit finanzieren – der Heizungstausch ist dann ohne Erspartes möglich. Ihren Zuschuss ermitteln Sie mit dem Förderrechner.

Ergänzungskredit oder normale Baufinanzierung?

Der Ergänzungskredit lohnt sich vor allem für Haushalte unter der 90.000-€-Grenze (Programm 358) – hier liegt der Zins meist deutlich unter Marktniveau. Darüber (Programm 359) lohnt der Vergleich mit einem normalen Modernisierungskredit der Hausbank. Wichtig: Erst Zuschuss zusagen lassen, dann Kredit beantragen, dann Auftrag auslösen.

Mehr zum Zuschuss selbst: Wärmepumpe: Förderung 2026 · KfW 458: Antrag & Ablauf

Erst den Zuschuss berechnen, dann finanzieren

Der Rechner zeigt Ihren Zuschuss und Eigenanteil – die Basis für Ihre Finanzierung.

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