News: Aktuelles zu Wärmepumpe, Förderung & Heizungsgesetz
Die wichtigsten Meldungen rund um Heizungsförderung, KfW 458, BAFA und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – kompakt in Stichpunkten.
Kurz & direkt
Wichtigste Neuerung: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie. Der Klimageschwindigkeits-Bonus liegt bei 16 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, der Kostendeckel liegt bei 28.000 €. Dafür gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus (40/30/10 %) mit Familienzuschlag und bis zu 80 % für einkommensschwache Haushalte – maximal 22.400 €.
- 21.07.2026 – Neue Förderrichtlinie in Kraft: Die Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 gilt seit dem 21.07.2026 und ersetzt die Fassung von 2023. Sie läuft bis Ende 2030. Alle Änderungen im Überblick: Reform seit 21.07.2026.
- Fördersätze aktuell: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus, 10 bis 40 % Einkommensbonus – zusammen bis zu 80 %, maximal 22.400 € für ein Einfamilienhaus.
- Obergrenze neu gestaffelt: 80 % gelten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €), für alle anderen bleibt es bei 70 %.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen: Die 5 % Extra-Förderung für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr.
- Klimageschwindigkeits-Bonus mit Ablaufdatum: 16 % bis 31.01.2027, dann 12, 8 und 4 % – ab 01.08.2028 entfällt er komplett. Details: Klimageschwindigkeits-Bonus.
- Kostendeckel sinkt planmäßig: Aktuell 28.000 € für die erste Wohneinheit, ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € bis auf 22.000 € im August 2030.
- Einkommensbonus und Familienzuschlag: Staffel 40/30/10 %; lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert. Grenzen und Beispiele: Einkommensbonus & Familienzuschlag.
- Ausblick 2027 – Wertschöpfungs-Bonus: Ab Quartal 1/2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; für Geräte mit Ursprung in der EU kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus obendrauf. EU-Geräte bleiben damit bei 30 %.
- Ausblick 2027 – Altanlagen vor 2008: Wird eine vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommene Anlage ersetzt, werden ab Quartal 1/2027 pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt.
- KfW 261 deutlich gekürzt: Der Tilgungszuschuss für Private liegt nur noch bei 10 % (EH 40 EE) beziehungsweise 5 % (EH 55 EE und EH Denkmal EE); für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr. Details: KfW 261.
- BAFA-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik werden mit 15 % gefördert, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit 50 %. Der iSFP-Bonus wirkt jetzt nur noch oberhalb der normalen Höchstgrenze. Details: BAFA-Förderung.
- Kumulierungsgrenze: Bei Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln sind insgesamt maximal 60 % der Investitionsausgaben möglich.
- Ergänzungskredit KfW 358/359: Unverändert bis 120.000 € je Wohneinheit, mit Zinsverbilligung bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € – siehe Ergänzungskredit.
- Heizungsgesetz (GEG): Neue Heizungen müssen perspektivisch zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – die Wärmepumpe ist die häufigste Lösung.
- Lärmschutz-Anforderung seit 2026: Luft-Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn die Außeneinheit die Geräuschgrenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreitet.
- Steuerbonus als Alternative: Wer keine KfW-Förderung nutzt, kann 20 % der Handwerkerkosten für energetische Maßnahmen über § 35c EStG steuerlich absetzen – für dieselbe Maßnahme ist beides nicht kombinierbar.
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