⚠️ Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie (BEG EM vom 17.07.2026). Alle Angaben und Berechnungen auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen; maßgeblich sind allein die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche und offizielle Informationen finden Sie ausschließlich bei der KfW unter www.kfw.de.

News: Aktuelles zu Wärmepumpe, Förderung & Heizungsgesetz

Die wichtigsten Meldungen rund um Heizungsförderung, KfW 458, BAFA und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – kompakt in Stichpunkten.

Kurz & direkt

Wichtigste Neuerung: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie. Der Klimageschwindigkeits-Bonus liegt bei 16 %, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, der Kostendeckel liegt bei 28.000 €. Dafür gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus (40/30/10 %) mit Familienzuschlag und bis zu 80 % für einkommensschwache Haushalte – maximal 22.400 €.

Stand: 28.07.2026 · laufend aktualisiert

  • 21.07.2026 – Neue Förderrichtlinie in Kraft: Die Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 gilt seit dem 21.07.2026 und ersetzt die Fassung von 2023. Sie läuft bis Ende 2030. Alle Änderungen im Überblick: Reform seit 21.07.2026.
  • Fördersätze aktuell: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus, 10 bis 40 % Einkommensbonus – zusammen bis zu 80 %, maximal 22.400 € für ein Einfamilienhaus.
  • Obergrenze neu gestaffelt: 80 % gelten bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €), für alle anderen bleibt es bei 70 %.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen: Die 5 % Extra-Förderung für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es seit dem 21.07.2026 nicht mehr.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus mit Ablaufdatum: 16 % bis 31.01.2027, dann 12, 8 und 4 % – ab 01.08.2028 entfällt er komplett. Details: Klimageschwindigkeits-Bonus.
  • Kostendeckel sinkt planmäßig: Aktuell 28.000 € für die erste Wohneinheit, ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € bis auf 22.000 € im August 2030.
  • Einkommensbonus und Familienzuschlag: Staffel 40/30/10 %; lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 € reduziert. Grenzen und Beispiele: Einkommensbonus & Familienzuschlag.
  • Ausblick 2027 – Wertschöpfungs-Bonus: Ab Quartal 1/2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %; für Geräte mit Ursprung in der EU kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus obendrauf. EU-Geräte bleiben damit bei 30 %.
  • Ausblick 2027 – Altanlagen vor 2008: Wird eine vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommene Anlage ersetzt, werden ab Quartal 1/2027 pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt.
  • KfW 261 deutlich gekürzt: Der Tilgungszuschuss für Private liegt nur noch bei 10 % (EH 40 EE) beziehungsweise 5 % (EH 55 EE und EH Denkmal EE); für EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr. Details: KfW 261.
  • BAFA-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik werden mit 15 % gefördert, die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung mit 50 %. Der iSFP-Bonus wirkt jetzt nur noch oberhalb der normalen Höchstgrenze. Details: BAFA-Förderung.
  • Kumulierungsgrenze: Bei Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln sind insgesamt maximal 60 % der Investitionsausgaben möglich.
  • Ergänzungskredit KfW 358/359: Unverändert bis 120.000 € je Wohneinheit, mit Zinsverbilligung bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € – siehe Ergänzungskredit.
  • Heizungsgesetz (GEG): Neue Heizungen müssen perspektivisch zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – die Wärmepumpe ist die häufigste Lösung.
  • Lärmschutz-Anforderung seit 2026: Luft-Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn die Außeneinheit die Geräuschgrenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreitet.
  • Steuerbonus als Alternative: Wer keine KfW-Förderung nutzt, kann 20 % der Handwerkerkosten für energetische Maßnahmen über § 35c EStG steuerlich absetzen – für dieselbe Maßnahme ist beides nicht kombinierbar.

Die Angaben zum Ausblick 2027 beruhen auf der Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 und der Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe. Auf der KfW-Produktseite sind sie derzeit noch nicht abgebildet. Maßgeblich sind die Konditionen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

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