Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % extra für den schnellen Heizungstausch
Der Klimageschwindigkeits-Bonus belohnt Eigentümer, die ihre alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung nicht bis zum letzten Tag weiterlaufen lassen, sondern früh auf erneuerbares Heizen umsteigen. Der Name ist Programm: Seit dem 21.07.2026 liegt er bei 16 % und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich weiter – bis er im August 2028 ganz entfällt.
Kurz & direkt
Der Klimageschwindigkeits-Bonus belohnt den frühen Austausch einer alten fossilen Heizung: 16 % zusätzlich zur Grundförderung für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027, danach 12 %, 8 % und 4 % – ab 01.08.2028 entfällt er. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbst genutzte Wohneinheit; das Gebäude darf danach nicht mehr fossil beheizt werden.
Wer bekommt den Bonus?
- Nur selbstnutzende Eigentümer (nicht Vermieter)
- Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung – Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein
- Das Gebäude darf nach dem Tausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden (Ausnahme: Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen)
- Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden – der Nachweis gehört zum Verwendungsnachweis
- In Mehrfamilienhäusern und WEG nur für eine selbst genutzte Wohneinheit, und nur über einen Zusatzantrag innerhalb von 6 Monaten nach der Zusage
Wie hoch ist der Bonus – und wie lange noch?
| Antragstellung | Bonushöhe |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | kein Bonus mehr |
Die Absenkung ist in der Förderrichtlinie fest terminiert – sie hängt nicht von Haushaltsbeschlüssen ab. Wer den Tausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld: 4 Prozentpunkte sind bei 28.000 € förderfähigen Kosten 1.120 €. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung.
Beispiel: Einfamilienhaus, alte Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, 28.000 € förderfähige Kosten. Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % = 46 % → 12.880 € Zuschuss. Mit Einkommensbonus sind bis zu 80 % (22.400 €) möglich.
Häufige Stolpersteine
- Gasheizung jünger als 20 Jahre: kein Bonus – die Grundförderung von 30 % gibt es trotzdem.
- Hybridlösung mit Gas-Spitzenlast: Wenn das Gebäude weiter fossil mitbeheizt wird, entfällt der Bonus.
- Vermietete Objekte: Der Bonus gilt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit.
- Kaputte Heizung: Die Altanlage muss funktionstüchtig sein – für eine bereits defekte Heizung gibt es den Bonus nicht. Die Grundförderung von 30 % bleibt davon unberührt.
So sichern Sie sich den vollen Bonus
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW, nicht der Einbautermin. Für die vollen 16 % muss der Antrag bis zum 31.01.2027 im Portal „Meine KfW“ eingehen – inklusive Vertrag mit aufschiebender Bedingung und Bestätigung zum Antrag. Den Ablauf erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite KfW 458: Antrag & Ablauf; alle Änderungen der Reform finden Sie unter Reform seit 21.07.2026.
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