⚠️ Wichtiger Hinweis: Seit dem 21.07.2026 gilt eine neue Förderrichtlinie (BEG EM vom 17.07.2026). Alle Angaben und Berechnungen auf dieser Seite sind unverbindliche Beispielrechnungen; maßgeblich sind allein die Förderbedingungen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung. Verbindliche und offizielle Informationen finden Sie ausschließlich bei der KfW unter www.kfw.de.

Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % extra für den schnellen Heizungstausch

Der Klimageschwindigkeits-Bonus belohnt Eigentümer, die ihre alte Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung nicht bis zum letzten Tag weiterlaufen lassen, sondern früh auf erneuerbares Heizen umsteigen. Der Name ist Programm: Seit dem 21.07.2026 liegt er bei 16 % und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich weiter – bis er im August 2028 ganz entfällt.

Kurz & direkt

Der Klimageschwindigkeits-Bonus belohnt den frühen Austausch einer alten fossilen Heizung: 16 % zusätzlich zur Grundförderung für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027, danach 12 %, 8 % und 4 % – ab 01.08.2028 entfällt er. Er gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbst genutzte Wohneinheit; das Gebäude darf danach nicht mehr fossil beheizt werden.

Stand: 28.07.2026 · Teil der KfW-Heizungsförderung (Programm 458)

Wer bekommt den Bonus?

  • Nur selbstnutzende Eigentümer (nicht Vermieter)
  • Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung – Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein
  • Das Gebäude darf nach dem Tausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden (Ausnahme: Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen)
  • Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden – der Nachweis gehört zum Verwendungsnachweis
  • In Mehrfamilienhäusern und WEG nur für eine selbst genutzte Wohneinheit, und nur über einen Zusatzantrag innerhalb von 6 Monaten nach der Zusage

Wie hoch ist der Bonus – und wie lange noch?

AntragstellungBonushöhe
21.07.2026 bis 31.01.202716 %
01.02.2027 bis 31.07.202712 %
01.08.2027 bis 31.01.20288 %
01.02.2028 bis 31.07.20284 %
ab 01.08.2028kein Bonus mehr

Die Absenkung ist in der Förderrichtlinie fest terminiert – sie hängt nicht von Haushaltsbeschlüssen ab. Wer den Tausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld: 4 Prozentpunkte sind bei 28.000 € förderfähigen Kosten 1.120 €. Maßgeblich ist immer das Datum der Antragstellung.

Beispiel: Einfamilienhaus, alte Ölheizung raus, Wärmepumpe rein, 28.000 € förderfähige Kosten. Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % = 46 % → 12.880 € Zuschuss. Mit Einkommensbonus sind bis zu 80 % (22.400 €) möglich.

Häufige Stolpersteine

  • Gasheizung jünger als 20 Jahre: kein Bonus – die Grundförderung von 30 % gibt es trotzdem.
  • Hybridlösung mit Gas-Spitzenlast: Wenn das Gebäude weiter fossil mitbeheizt wird, entfällt der Bonus.
  • Vermietete Objekte: Der Bonus gilt nur für die selbstgenutzte Wohneinheit.
  • Kaputte Heizung: Die Altanlage muss funktionstüchtig sein – für eine bereits defekte Heizung gibt es den Bonus nicht. Die Grundförderung von 30 % bleibt davon unberührt.

So sichern Sie sich den vollen Bonus

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung bei der KfW, nicht der Einbautermin. Für die vollen 16 % muss der Antrag bis zum 31.01.2027 im Portal „Meine KfW“ eingehen – inklusive Vertrag mit aufschiebender Bedingung und Bestätigung zum Antrag. Den Ablauf erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite KfW 458: Antrag & Ablauf; alle Änderungen der Reform finden Sie unter Reform seit 21.07.2026.

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